Eine verordnungsfähige Leistung der Physiotherapie
“Krankengymnastik mit Gerät” (KGG) ist ein Synonym für eine abgespeckte Form der Medizinischen Trainingstherapie. Es handelt sich hierbei um ein auch für gesetzlich und Privat versicherte Patienten verordnungsfähiges Heilmittel, welches einer besonderen Zulassung durch die Krankenkassen und einer speziellen Praxisausstattung bedarf. Verordnungsfähig ist die KGG für festgelegte Beschwerdebilder, denen eine primäre Kräftigung der Muskulatur laut der Heilmittelrichtlinien zugeordnet wird. Vorgesehen ist die KGG Seitens der Krankenkassen/Krankenversicherungen als Gruppentherapie, sollte sich jedoch keine Gruppe von Patienten ergeben, die gleichzeitig Behandlungstermine in Anspruch nehmen können, bieten wir diese Leistung gleichfalls als Einzelbehandlung an.
Alle Therapeuten unserer Praxis sind für die Durchführung dieser Leistung qualifiziert. Die Ausstattung unserer Praxis umfaßt ein Mehrfaches des von den Krankenkassen geforderten Mindeststandards.
Richtwert für die Behandlungszeit laut VdAK-Vertrag: 60 Minuten
(20 Minuten pro Patient bei 3 Patienten. Inkl. der erforderlichen Dokumentation und Nachbereitung der Behandlung)
Wir investieren prinzipiell mehr Zeit in die Behandlung unserer Patienten, als dieser Richtwert vorgibt!